Kündigung schreiben – was du wissen musst!
Manchmal kommen wir im Leben an einen Punkt, an dem wir Veränderung brauchen. Doch genau wie eine Bewerbung, schreiben wir auch eine Kündigung viel zu selten, um es ohne Hilfe perfekt zu machen. Deshalb schauen wir uns im folgenden Artikel einmal genau an, worauf du achten solltest, wenn du deine Kündigung schreiben willst und welche Gedanken du dir vorher machen solltest.
Warum willst du überhaupt kündigen?
Es gibt wirklich viel Gründe, aus denen man sich entscheiden kann, ein Unternehmen freiwillig zu verlassen, aber du solltest dir wirklich sicher sein. Wenn du eine Kündigung nämlich einmal abgegeben hast, dann kannst du das nicht einfach so rückgängig machen. Egal ob bei einem Job oder einer Wohnung. Dein Chef oder deine Vermieterin sind nicht verpflichtet, deine Rücknahme der Kündigung auch zu akzeptieren.
Bei mündlichen Kündigungen ist das natürlich etwas anderes. Du musst immer schriftlich kündigen. Trotzdem solltest du deinem Arbeitgeber nicht im Streit ins Gesicht sagen, dass du kündigen willst, wenn du das eigentlich nicht vorhast. Die nächsten Wochen könnten etwas unangenehm werden, wenn das zwischen euch steht. Mache dir also vorher Gedanken, ob dein Wunsch, diese Kündigung zu schreiben, wirklich Hand und Fuß hat oder, ob du vielleicht eher aus einer Laune heraus kündigen würdest.
In unseren Coachings fragen wir natürlich immer nach, warum unsere Coachees denn eine neue Stelle suchen und meist sind die Gründe gut gewählt. Wir hören zum Beispiel:
All das sind sehr gute Gründe, die man auch in einer Bewerbung so einbringen kann, ohne, dass sich der neue Arbeitgeber sorgen machen würde, dass etwas mit dir als Person nicht stimmt. Bei einer Krankheit, die zu einem Jobwechsel führt, aber nicht zu einer Umschulung oder Neuorientierung solltest du auf jeden Fall versichern können, dass die Krankheit ausgeheilt ist und das Gleiche nicht im neuen Unternehmen wieder passiert.
Schlechte Gründe!
Im Folgenden wollen wir dir ein paar Punkte nennen, bei denen du einfach einmal tief durchatmen und nicht direkt eine Kündigung schreiben solltest.
Jetzt weißt du also, dass und warum du kündigen möchtest. Bevor du jetzt beginnst, deine Kündigung zu schreiben, solltest du noch einige Dinge organisieren.
Was du tun solltest, bevor du anfängst die Kündigung zu schreiben
Eine Kündigung solltest du nicht leichtfertig schreiben und vor allem solltest du dich darauf vorbereiten. Deine Wohnung würdest du ja auch nicht kündigen, bevor du dir Gedanken gemacht hast, wie es weiter gehen soll. Natürlich kann man bei einer Kündigung nicht schon eine neue Wohnung oder einen neuen Job sicher haben. Zumindest solltest du aber mit der Recherche angefangen haben und vielleicht sogar schon einige Bewerbungen geschrieben haben.
Viele unserer Coachees arbeiten noch in ihrem aktuellen Job, wenn sie zu uns kommen und fangen mit uns die Suche nach einem neuen Job an, bevor sie die Kündigung schreiben. Natürlich geht das nicht in jeder Situation, aber du solltest zumindest versuchen, dir einen Plan für die nächsten Wochen zu machen. Das hilft dir nämlich auch emotional, wenn du eine Idee hast, wie es weitergeht und die Unsicherheit nicht zu groß wird.
Reden hilft!
Sprich auf jeden Fall mit Anderen darüber. Damit ist nicht unbedingt der Lieblingskollege oder die Lieblingskollegin gemeint, sondern eher das private Umfeld. Deine Partnerin, der beste Freund oder auch deine Eltern können dich vor allem emotional unterstützen. Vielleicht hast du ja sogar zufällig einen Personaler im Freundeskreis oder ein Bekannte, die in einem Unternehmen arbeitet, das du interessant findest. Diese Menschen können dir auch fachlich weiterhelfen.
Bei Fragen aller Art zum Thema Jobwechsel, Neuorientierung oder Bewerbung kannst du natürlich auch uns stellen und einen kostenlosen Kennenlerntermin ausmachen. Frag bei deinem Jobcenter nach, ob du einen AVGS- einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhältst. Dann bekommst du unser Coaching sogar kostenlos!
Um dir die Zeit nach der Kündigung und die Jobsuche leichter zu machen, solltest du schon alle nötigen Unterlagen zusammengesucht und sortiert haben. Ordne deine alten Arbeitszeugnisse und alle Weiterbildungen und erstelle schon einmal einen vollständigen Lebenslauf. Zusätzlich solltest du dich informieren, an wen genau du deine Kündigung richten musst. Je nach dem kann das die Personalabteilung oder der Chef bzw. deine Chefin sein. Finde auch das im Vorfeld heraus. Je weniger Chaos du zu Beginn der Jobsuche hast, desto stressfreier wird sie für dich!
Die Entscheidung steht – Wie solltest du deine Kündigung schreiben?
Du hast dich jetzt entschieden, dass du kündigen möchtest und hast dich auch schon darauf vorbereitet. Wie schreibst du deine Kündigung jetzt aber richtig?
Das Kündigungsschreiben ist wie ein Brief aufgebaut und braucht daher natürlich auch einen Briefkopf. Sowohl deine vollständige Adresse als auch der Name und die Adresse deines Arbeitgebers müssen auf der Kündigung stehen. Am besten schreibst du hier auch schon die Person hinein, an die die Kündigung gerichtet ist. Das Datum deiner Kündigung ist extrem wichtig, damit du im Zweifel nachweisen kannst, dass deine Kündigung auch fristgerecht war. Außerdem braucht dein Schreiben einen Betreff, in dem auch das Wort Kündigung steht.
Wie eben schon geschrieben, muss sich die Kündigung immer an jemanden richten. Diese Person musst du dann auch in der Anrede namentlich nennen. Im Kündigungsschreiben selbst musst du deutlich erklären, dass du kündigen willst und zu welchem Datum. Du kannst zum Beispiel schreiben „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum 28.02.2021.“ Wie lang deine Kündigungsfrist ist, hängt von deiner Unternehmenszugehörigkeit ab. Genauere Angaben findest du dazu meistens in deinem Arbeitsvertrag. Du musst keine Begründung für deine Kündigung angeben. Wenn du aber lange im Unternehmen warst und immer ein gutes Verhältnis zu deinem Vorgesetzten hattest, dann ist es höflich, zumindest einen Hinweis zu geben. Beispiele sind:
Genau so ist es dir überlassen, ob du dich für die Zusammenarbeit bedanken möchtest oder nicht. Denke aber immer daran: Während der Kündigungsfrist musst du noch weiterarbeiten und dir vielleicht einige Fragen stellen lassen.
Zuletzt kannst du dich entscheiden, ob du die Bitte um eine Empfangsbestätigung in deine Kündigung schreiben möchtest. Auch das ist keine Plicht, aber es ist später im Zweifel leichter für dich, wenn du den Empfang der Kündigung auch beweisen kannst. Außerdem solltest du um ein Arbeitszeugnis bitten. Je nachdem wie euer Verhältnis ist, kannst du dem oder der Vorgesetzten auch später vorschlagen, dass du das Arbeitszeugnis selbst vorschreibst und sie es dann nur noch absegnen muss. Das erspart oft beiden Seiten viel Stress.
Zum Schluss musst du deine Kündigung nur noch unterschreiben und dann hast du es auch schon geschafft! Auf vielen Seiten, wie zum Beispiel hier findest du auch eine Mustervorlage für dein Kündigungsschreiben.
Die Kündigung ist geschrieben – Was jetzt?
Einmal abgegeben kannst du deine Kündigung nicht mehr so einfach rückgängig machen und die Kündigungsfrist läuft. Jetzt beginnt auch der spannende Teil deiner Bewerbungsphase, denn du hast nur noch wenige Monate Zeit, bis du einen neuen Job brauchst. Zeitnah einen neuen Job zu finden ist vor allem deshalb wichtig, weil dir eine Sperre beim Arbeitslosengeld droht.
Wenn du auf deinen Wunsch hin kündigst, kann es sein, dass dir die ersten drei Monate kein Arbeitslosengeld zusteht. Deshalb tricksen einige Arbeitnehmer, wenn sie besonders unzufrieden mit ihrer Stelle sind und provozieren eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers, um das Arbeitslosengeld zu bekommen.
Das solltest du aber nicht machen! Wenn in deinem Arbeitszeugnis steht, dass du das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt und dein Arbeitgeber das bedauert, dann kommt das natürlich immer besser beim neuen Arbeitgeber an als eine Kündigung. Informiere dich genau, ob dir das Arbeitslosengeld in deinem Fall zusteht oder nicht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du gemobbt wurdest oder aus gesundheitlichen Gründen den Job aufgeben musst.
WICHTIG: Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, hat dein Arbeitgeber vielleicht Verständnis für deine Entscheidung, kündigt dich von Unternehmensseite, schreibt aber ins Arbeitszeugnis, dass die Kündigung auf deinen Wunsch hin erfolgte. Dann bekommst du Arbeitslosengeld und hast gleichzeitig die vorteilhafte Formulierung im Zeugnis.
Zuletzt solltest du bedenken, wie eben schon erwähnt, dass du noch einige Monate zur Arbeit musst. Deswegen solltest du darauf achten, dass du es dir einerseits mit niemandem verscherzt und andererseits genauso motiviert weiterarbeitest, wie davor. Auch die Zeit nach deiner Kündigung kann natürlich in dein Arbeitszeugnis einfließen und im schlimmsten Falle hat dein Arbeitgeber sogar gute Kontakte zu anderen Unternehmen und warnt sie vor, dass du deine Motivation sofort verlierst, sobald es für dich nicht mehr relevant zu sein scheint.
Also: Zähne zusammenbeißen, Bewerbungen schreiben und einfach auf die Zukunft freuen! Zuletzt haben wir noch 5 Tipps, welche Fehler du auf keinen Fall machen solltest.
5 klassische Fehler beim Kündigung schreiben
Immer wieder passiert es, dass Kündigungen nicht richtig geschrieben werden oder, dass die Kündigung nicht rechtskräftig ist. Deswegen geben wir dir noch einmal 5 Tipps, was du auf keinen Fall vergessen oder falsch machen solltest.
1. Denke daran, dass du die Kündigung schriftlich abgeben musst. Es bringt nichts, eine Mail zu schreiben oder sie sogar nur mündlich auszusprechen.
2. Vergiss nicht, alle Adressen und Namen korrekt zu schreiben. Bei der Adresse darf nicht nur Firma A&B stehen, sondern auch die Gesellschaftsform zum GmbH muss dabei stehen. Deine eigene Adresse musst du natürlich auch vollständig angeben.
3. Vergiss auf keinen Fall deine Unterschrift! Oft reicht eine elektronische Unterschrift aus. Bei Kündigungen ist das nicht so.
4. Die Kündigung wird erst mit der Zustellung wirksam. Deswegen solltest du sicher gehen, dass du die Zustellung auch belegen kannst. Der Poststempel kann das Datum bestätigen. Wenn du sie per Einschreiben verschickst, hast du einen zusätzlichen Beweis.
5. Achte genau auf die Kündigungsfrist. Bis zum dritten Werktag des Folgemonats wird oft missverstanden. In diesem Fall ist der Samstag nämlich auch ein Werktag. Kündige daher lieber ein paar Tage eher, anstatt bis zum letzten Tag zu warten und etwas zu riskieren.