Aus der Festanstellung gründen: So startest Du mit kleinem Risiko

Kurz gesagt: Wer aus der Festanstellung gründen will, startet am besten zuerst im Nebenerwerb. Prüfe vorher Deinen Arbeitsvertrag und sprich mit Deinem Arbeitgeber. Kündige erst, wenn Deine Zahlen stimmen und die ersten Kunden zahlen.

Das feste Gehalt ist beim Gründen Dein größter Vorteil. Es gibt Dir Zeit, Deine Idee in Ruhe zu testen. Gleichzeitig ist Zeit Dein knappstes Gut, denn der Job läuft ja weiter.

Auf dieser Seite gehen wir die Schritte der Reihe nach durch: vom Arbeitsvertrag über die Anmeldung bis zur Kündigung.

Lohnt es sich, aus der Festanstellung zu gründen?

Ja, vor allem wenn Du das Risiko klein halten willst. Du testest Deine Idee mit echten Kunden, während Dein Gehalt die laufenden Kosten deckt.

Der Preis dafür sind Abende und Wochenenden. Plane deshalb ehrlich, wie viele Stunden pro Woche Du neben dem Job wirklich hast. Familie, Erholung und Dein Hauptjob brauchen ihren Platz.

Nebenerwerb oder direkt hauptberuflich gründen?

Für viele Angestellte ist der Nebenerwerb ein guter Start. Die IHK Region Stuttgart nennt als Grund dafür, eine Geschäftsidee zu erproben.

Wichtig dabei: Auch eine Gründung im Nebenerwerb hat dieselben steuerlichen und rechtlichen Pflichten wie eine hauptberufliche Gründung. Darauf weist die IHK Hochrhein-Bodensee hin.

Direkt hauptberuflich zu gründen, passt eher, wenn Deine Idee viel Zeit am Stück braucht. Das gilt zum Beispiel, wenn Du Räume, Personal oder Ware vorfinanzieren musst. Dann brauchst Du einen belastbaren Finanzplan, bevor Du kündigst.

Was musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären?

Lies zuerst Deinen Arbeitsvertrag, vor allem die Klausel zu Nebentätigkeiten. Sie regelt oft, ob Du eine Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen musst.

Laut IHK können auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Regeln dazu enthalten. Eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber ist außerdem vor allem dann nötig, wenn:

  • Deine Tätigkeit Deinem Arbeitgeber Konkurrenz macht,
  • Dein Hauptjob unter der Nebentätigkeit leidet,
  • Du Arbeits- und Ruhezeiten überschreitest,
  • Du während einer Krankschreibung für Dein Projekt arbeitest.

Bist Du kaufmännisch angestellt, gilt zusätzlich ein gesetzliches Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB. Ohne Einwilligung darfst Du dann kein Handelsgewerbe betreiben und nicht im Geschäftszweig Deines Arbeitgebers tätig werden.

Die IHK empfiehlt, die Nebentätigkeit früh abzustimmen und schriftlich festzuhalten. Nutze dafür weder Arbeitszeit noch Laptop oder Kundendaten Deines Arbeitgebers. Das ist keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Welche Anmeldungen brauchst Du?

Ein Gewerbe meldest Du bei der Gemeinde an, in der Dein Betrieb sitzt. Das regelt § 14 GewO, und es gilt auch im Nebenerwerb.

Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung. Sie melden ihre Tätigkeit laut IHK Region Stuttgart über den steuerlichen Erfassungsbogen beim Finanzamt an.

Prüfe außerdem früh diese Punkte:

  • Krankenversicherung: Sprich mit Deiner Krankenkasse über die neue Tätigkeit.
  • Rentenversicherung: Manche Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig, etwa selbstständige Lehrkräfte. Kläre das mit der Rentenversicherung.
  • Scheinselbstständigkeit: Arbeitest Du fast nur für einen Auftraggeber, lass die Lage prüfen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Kündigung?

Kündige erst, wenn Dein Vorhaben die Probe aufs Exempel bestanden hat. Gute Zeichen sind zahlende Kunden, ein Finanzplan mit Liquidität und eine Rücklage für die Anlaufzeit.

Plane dabei Deine Kündigungsfrist ein. Gesetzlich sind es für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, siehe § 622 BGB. Dein Vertrag oder Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen.

Die Kündigung muss schriftlich auf Papier mit Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail reicht nicht, das regelt § 623 BGB.

Rechne außerdem die Monate nach der Kündigung durch. Welche Fixkosten hast Du privat und im Geschäft? Wie lange reicht Deine Rücklage, wenn Aufträge später kommen als geplant?

Wie prüfst Du, ob Deine Idee trägt?

Prüfe Deine Idee, bevor Du viel Geld oder Zeit investierst. Sprich mit möglichen Kunden, sieh Dir den Wettbewerb an und überschlage Kosten und Preise.

Das Nebenerwerbs-Jahr ist dafür ideal. Jeder echte Auftrag zeigt Dir mehr als jede Umfrage. Wie Du dabei Schritt für Schritt vorgehst, zeigt unser Ratgeber Geschäftsidee prüfen.

Hilfreich ist auch eine unternehmerische Haltung im Alltag. Was das konkret heißt, liest Du in unserem Beitrag zum unternehmerischen Denken.

Wie begleiten wir Dich im Gründercoaching?

Im Gründercoaching bringen wir Deine Idee vom Feierabendprojekt zum tragfähigen Geschäft. Unsere Coaches haben selbst gegründet und arbeiten mit Dir an Markt, Preisen und Zahlen statt an Theorie.

Der Ablauf hat vier Schritte:

  1. Kostenloses Kennenlerngespräch: rund 30 Minuten Feedback zu Deinem Vorhaben, mit Chancen und Risiken.
  2. Markt und Positionierung: Zielgruppe, Wettbewerb und das, was Dich unterscheidet.
  3. Angebot, Preise, Zahlen: Preise aus echten Kosten, dazu Liquidität, Break-even und Kapitalbedarf im Businessplan.
  4. Die ersten Kunden: Website, Anzeigen und Kundenstimmen, die Anfragen bringen.

Das Coaching ist zeitlich flexibel und passt so auch neben Deinen Job. Unser Sitz ist Berlin, das Coaching selbst läuft online per Zoom. Alle Unterlagen, die wir zusammen erarbeiten, gehören Dir.

Das Gründercoaching ist derzeit nur für Selbstzahler. Wir stellen es nach Deinem Bedarf zusammen, den Preis klären wir im Kennenlerngespräch.

Karrierehelden ist seit 2011 tätig, mit über 20.000 Teilnehmenden. Unsere Bewertung: 5,0 Sterne bei Google (140 Bewertungen).

Bist Du noch unsicher, ob Gründen überhaupt Dein Weg ist? Dann hilft Dir unsere Karriereberatung eher als ein Gründercoaching.

Dein nächster Schritt

Erzähl uns von Deiner Idee und Deiner Lage im Job. Das kostenlose Kennenlerngespräch läuft meist telefonisch. Danach weißt Du, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.

Häufige Fragen zum Gründen aus der Festanstellung

Darf ich neben meiner Festanstellung ein Unternehmen gründen?

Grundsätzlich ja. Prüfe aber Deinen Arbeitsvertrag auf eine Nebentätigkeitsklausel und mach Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz.

Muss ich meinem Arbeitgeber von der Gründung erzählen?

Das hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung ab. Die IHK empfiehlt, die Nebentätigkeit früh abzustimmen und schriftlich festzuhalten.

Wann sollte ich für die Gründung kündigen?

Kündige erst, wenn zahlende Kunden da sind und Dein Finanzplan trägt. Plane dabei Deine Kündigungsfrist und eine Rücklage für die Anlaufzeit ein.

Was kostet das Gründercoaching bei Karrierehelden?

Das Gründercoaching ist derzeit nur für Selbstzahler. Wir stellen es nach Deinem Bedarf zusammen, den Preis klären wir im kostenlosen Kennenlerngespräch.